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Entscheidungen in Übersicht EÜ251 (RZ 2008, 208)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 208

§ 3 Abs 2 StEG 2005

Mit der in § 3 Abs 2 StEG 2005 enthaltenen "differenzierten Ermessensklausel" soll gänzlich unangemessenen und unbilligen Ergebnissen, bei denen die uneingeschränkte Zuerkennung einer Ersatzleistung - etwa im Hinblick auf eine zunächst erdrückende Beweislage oder bei Vorliegen schwerwiegender Haftgründe - unverständlich wäre, begegnet werden.

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