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Entscheidungen in Übersicht EÜ229 (RZ 2008, 207)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 207

§ 49 Abs 2 Z 5 JN

Räumungsklagen sind nur dann als Bestandstreitigkeiten anzusehen, wenn sie aus der Beendigung eines Bestandverhältnisses resultieren (s etwa 7 Ob 152/99z) und dieses Verhältnis auch tatsächlich bereits in der Klage behauptet wurde.

E 12.12.2007, 6 Ob 264/07b (RS0122891)

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