§§ 7, 1151, 1293, 1295 ABGB
§ 97 Abs 1 Z 2, zweiter Fall StGB:
Ein Schwangerschaftsabbruch nach § 97 Abs 1 Z 2, zweiter Fall StGB ist nicht rechtswidrig (hier: Meningomyelozele = MMC), Inhalt des ärztlichen Behandlungsvertrages mit einer Schwangeren ist auch eine fehlerfreie Pränataldiagnostik und darauf aufbauend eine richtige Information über erkennbar drohende schwerwiegende Behinderungen des zu erwartenden Kindes; dabei ist auch auf die Möglichkeit eines rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruches hinzuweisen.