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Zivilsachen §§ 7, 1151, 1293, 1295 ABGB; § 97 Abs 1 Z 2, zweiter Fall StGB (RZ 2008/11)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2008/11RZ 2008, 161

§§ 7, 1151, 1293, 1295 ABGB

§ 97 Abs 1 Z 2, zweiter Fall StGB:

Ein Schwangerschaftsabbruch nach § 97 Abs 1 Z 2, zweiter Fall StGB ist nicht rechtswidrig (hier: Meningomyelozele = MMC), Inhalt des ärztlichen Behandlungsvertrages mit einer Schwangeren ist auch eine fehlerfreie Pränataldiagnostik und darauf aufbauend eine richtige Information über erkennbar drohende schwerwiegende Behinderungen des zu erwartenden Kindes; dabei ist auch auf die Möglichkeit eines rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruches hinzuweisen.

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