§ 1295 ABGB:
Wird ein Mann bei einer Vasektomie nicht darüber aufgeklärt, dass es in seltenen Fällen zu einer Wiederverbindung der abgetrennten Samenleiter kommen kann, entsteht durch die Geburt eines gesunden, wenn auch unerwünschten Kindes grundsätzlich kein Schaden im Rechtssinn, es sei denn, die Unterhaltsbelastung führt zu einer personal-existenziellen Notsituation.