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Entscheidungen in Übersicht EÜ197 (RZ 2008, 132)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 132 Heft 5 v. 1.5.2008

§ 55a Abs 2 EheG

§ 69a EheG

Die in § 69a Abs 1 EheG normierte Gleichstellung des aufgrund einer Vereinbarung nach § 55a Abs 2 EheG geschuldeten mit dem gesetzlichen Unterhalt ist derart umfassend, dass auf den vereinbarten Unterhalt alle den gesetzlichen Unterhalt betreffenden gesetzlichen Regeln anzuwenden sind.

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