§ 27 Abs 1 WEG 2002
Für Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche der Eigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer aus einem nicht den Verwaltungsagenden zuzuordnenden Rechtsgeschäft kann das Vorzugspfandrecht nicht in Anspruch genommen werden.