§ 128 UG 2002
§ 128 UG 2002 ist teleologisch zu reduzieren und nur auf jene Arbeitnehmer anzuwenden, deren Rechtsverhältnisse auch vor dem 1. 1. 2004 dem VBG zu unterstellen gewesen wären.
E 30.8.2007, 8 ObA 3/07k (RS0122698)
§ 128 UG 2002
§ 128 UG 2002 ist teleologisch zu reduzieren und nur auf jene Arbeitnehmer anzuwenden, deren Rechtsverhältnisse auch vor dem 1. 1. 2004 dem VBG zu unterstellen gewesen wären.
E 30.8.2007, 8 ObA 3/07k (RS0122698)