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Entscheidungen in Übersicht EÜ161 (RZ 2008, 129)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 129 Heft 5 v. 1.5.2008

§ 13 AHR

Nicht eine objektiv mögliche, abstrakte Strafdrohung, sondern der von den Verwaltungsstrafbehörden konkret erhobene Vorwurf legt die Bemessungsgrundlage nach § 13 Abs 1 AHR fest.

E 17.10.2007, 7 Ob 201/07w (RS0122648)

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