§ 259 Abs 2 ZPO
Ein Zwischenfeststellungsantrag des Beklagten darf sich nicht in der bloßen Negation des Klagsanspruches erschöpfen.
E 6.11.2007, 10 Ob 86/07f (RS0122603)
§ 259 Abs 2 ZPO
Ein Zwischenfeststellungsantrag des Beklagten darf sich nicht in der bloßen Negation des Klagsanspruches erschöpfen.
E 6.11.2007, 10 Ob 86/07f (RS0122603)