§ 10 Abs 2 FBG
Für die Amtslöschung nach § 10 Abs 2 FBG im Fall des Nichtbestehens der ausländischen Gesellschaft in ihrem Heimatstaat gilt § 113 Abs 2 GmbHG. Dieser regelt seinem Wortlaut nach nur die Liquidation der inländischen Zweigniederlassung einer bestehenden ausländischen Gesellschaft.