Die im Folgenden auszugsweise berichteten Entscheidungen des LG Wels und des OLG Linz betreffen zwei wichtige Fragen im Zusammenhang mit der jüngsten (geltenden) europäischen Zivilverfahrensnorm, der EuVTVO. Über eine Anfechtungsklage in einem inländischen Konkurs gegen einen ausländischen Anfechtungsgegner ist ein Versäumungsurteil ergangen; der Masseverwalter beantragte daraufhin die Ausstellung einer Bestätigung des Versäumungsurteils als Europäischer Vollstreckungstitel.