§ 1162d ABGB
§ 5 EFZG
Ansprüche auf Entgeltfortzahlung gemäß § 5 EFZG wegen unberechtigter Entlassung während des Krankenstandes unterliegen der sechsmonatigen Fallfrist des § 1162d ABGB oder dieser Vorschrift nachgebildeten Kollektivvertragsbestimmungen.