§ 24 Abs 6 WEG 2002
§ 52 Abs 1 Z 4 WEG 2002
Ein Begehren, mit dem die Feststellung der Rechtswirksamkeit eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft angestrebt wird, findet im Kompetenztatbestand des § 52 Abs 1 Z 4 WEG 2002 keine Deckung. Ein solcher Antrag ist als unzulässig zurückzuweisen.