vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ10 (RZ 2008, 21)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 21 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 1295 ABGB

Erteilt ein Kunde, der einen Scheck zum Inkasso einreicht, der Inkassobank ausdrücklich oder schlüssig den Auftrag, eine Erklärung der bezogenen Bank über die Deckung des Schecks einzuholen, so muss die Bank den Kunden vor einer möglichen Rückbuchung warnen, wenn sie die Schecksumme vor dem Vorliegen einer Deckungszusage auf dessen Konto gutbucht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!