§ 862a ABGB
Ein Telefax reist auf Gefahr des Versenders. Anderes gilt nur bei einer erwiesenen Störung des Empfangsgeräts, weil diese in den Risikobereich des Empfängers fällt.
E 21.6.2007, 6 Ob 118/07g (RS0122204)
§ 862a ABGB
Ein Telefax reist auf Gefahr des Versenders. Anderes gilt nur bei einer erwiesenen Störung des Empfangsgeräts, weil diese in den Risikobereich des Empfängers fällt.
E 21.6.2007, 6 Ob 118/07g (RS0122204)