§ 10a Z 2 MSchG
§ 55 ElWOG
Ein Angebot im Sinne von § 10a Z 2 MSchG liegt unabhängig davon vor, ob die Ware auch tatsächlich geliefert werden kann.
§ 10a Z 2 MSchG
§ 55 ElWOG
Ein Angebot im Sinne von § 10a Z 2 MSchG liegt unabhängig davon vor, ob die Ware auch tatsächlich geliefert werden kann.