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Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung über die von den Vereinsorganen angewandten Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks Wahrung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit (§§ 3 und 4 der Satzungen) gemäß § 19 Abs. 3 der Satzungen

StandespolitikRZ 2008, 2 Heft 1 v. 1.1.2008

Der vorliegende Bericht umfasst die Zeit zwischen dem 95. und dem 100. Bestandsjahr der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter (im Folgenden kurz als Vereinigung bezeichnet) und macht deutlich, dass die Notwendigkeit der Wahrung und Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit nach wie vor eines der dringendsten Anliegen der Richterschaft bleiben muss. Stete Wachsamkeit ist notwendig, manchmal wird auch gesichert Erscheinendes von politischen Akteuren in Frage gestellt, weshalb auch in den vergangenen 5 Jahren ein Großteil des Einsatzes des Präsidiums und des Vorstands jenem Ziel gewidmet war.

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