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Zivilsachen Art 13 HKÜ; Art 11 EuEheVO (RZ 2008/21)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2008/21RZ 2008, 286 Heft 12 v. 1.12.2008

Art 13 HKÜ

Art 11 EuEheVO:

Stimmt ein Elternteil nur vorläufig der Änderung des Aufenthaltes zu, wird dadurch die Widerrechtlichkeit der Entführung des Kindes nicht beseitigt. Die Rückgabe des Kindes darf nicht angeordnet werden, wenn sie eine schwerwiegende psychische Gefährdung des Kindes mit sich brächte.

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