Art 13 HKÜ
Art 11 EuEheVO:
Stimmt ein Elternteil nur vorläufig der Änderung des Aufenthaltes zu, wird dadurch die Widerrechtlichkeit der Entführung des Kindes nicht beseitigt. Die Rückgabe des Kindes darf nicht angeordnet werden, wenn sie eine schwerwiegende psychische Gefährdung des Kindes mit sich brächte.