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Entscheidungen in Übersicht EÜ422 (RZ 2008, 283)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 283 Heft 12 v. 1.12.2008

§ 140 ABGB

Mietzinszahlungen und fiktive Mietkosten sind grundsätzlich auch auf Kindesunterhaltsansprüche (anteilig und angemessen) anzurechnen. Mangels Qualifikation des Wohnbedarfs als Sonderbedarf können tatsächliche Leistungen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils für die Wohnversorgung des Kindes nicht dessen gedeckeltem Unterhaltsbeitrag hinzugezählt werden; sie sind vielmehr von diesem in Abzug zu bringen.

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