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Entscheidungen in Übersicht EÜ430 (RZ 2008, 283)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 283 Heft 12 v. 1.12.2008

§ 1498 ABGB

Beauftragt ein Kreditnehmer einen Dritten mit der Feststellung des Vorliegens und des Umfangs eines Zinsenschadens und auch mit dessen Geltendmachung, so ist dieser Dritte als "Wissensvertreter" des Kreditnehmers (bedeutsam für den Beginn der Verjährungsfrist) zu qualifizieren.

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