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Entscheidungen in Übersicht EÜ383 (RZ 2008, 279)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 279 Heft 12 v. 1.12.2008

§ 176 Abs 1 Satz 3 ABGB

Die Ersetzung einer gesetzlich erforderlichen Einwilligung oder Zustimmung durch das Gericht im Einzelfall gemäß § 176 Abs 1 Satz 3 ABGB erfordert nicht, dass andernfalls das Kindeswohl gefährdet wäre. Bei Anwendung von § 176 Abs 1 Satz 3 ABGB ist eine Interessenabwägung vorzunehmen.

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