Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008, ausgegeben am 28. Dezember 2007, BGBl I/ 109, wurde auch § 46 StGB novelliert, welcher die bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe regelt.
Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008, ausgegeben am 28. Dezember 2007, BGBl I/ 109, wurde auch § 46 StGB novelliert, welcher die bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe regelt.