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Bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe nach § 46 StGB idF des Strafrechtsänderungsgesetzes 2008

WissenschaftKlaus-Peter Bittmann*)*)Dr. Klaus-Peter Bittmann, Richter des Landesgerichts LinzRZ 2008, 247

Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008, ausgegeben am 28. Dezember 2007, BGBl I/ 109, wurde auch § 46 StGB novelliert, welcher die bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe regelt.

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