Die Änderung der Judikatur und die Einführung von entschädigungspflichtigen oder teilweise entschädigungspflichtigen Begriffen wie Schock- und Trauerschaden und die Neubewertung des Begriffes "seelische Schmerzen" hat für die psychiatrischen SV nicht nur ein neues Betätigungsfeld, sondern eine Fülle von neuen Problemen geschaffen, die in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit den Gerichten genauere Gestalt annahmen.