§ 131 Abs 2 GSVG idF StrukturanpassungsG BGBl 1995/297
Folgeprovisionen eines Versicherungsmaklers aus in seiner aktiven Zeit abgeschlossenen Verträgen führen nicht zum Wegfall des Anspruches auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer.
E 27.2.2007, 10 ObS 16/07m (RS0121829)