Seitens des BMJ erging zuletzt ein medial viel beachteter Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem u.a. eine durch Verfassungsbestimmung weisungsfrei gestellte und für taxativ angeführte (Korruptions-)Straftatbestände zuständige Staatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung (StAK) errichtet werden soll. Dieses Gesetzesvorhaben ist grundsätzlich zu begrüßen, da in diesem die standespolitisch lange Zeit geforderte Beseitigung der Möglichkeit sachfremder Einflussnahme auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften - zumindest teilweise - Berücksichtigung findet. Dieses Gesetzesvorhaben, welches verschiedene von Österreich unterzeichnete internationale Übereinkommen, welche unabhängige Korruptionsbekämpfungseinrichtungen fordern, umsetzt, hat zur Folge, dass nun endlich auch internationale/europäische Standards in das Dienstrecht der österreichischen StaatsanwältInnen einziehen.