vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Bedeutung der Entscheidungen des EGMR in der Praxis des VwGH**)**)Die Vortragsform wurde im Wesentlichen beibehalten, der Text wurde um einige Fußnoten ergänzt. Der Beitrag gibt ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder.

WissenschaftMeinrad Handstanger*)*)HR Dr. Meinrad Handstanger, Hofrat des VwGHRZ 2007, 160 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

1. Einleitung

1.1. Die fundamentale Bedeutung der EMRK kommt in der österreichischen Rechtsordnung schon durch ihren Verfassungsrang zum Ausdruck1)1)Vgl Art II Z 7 Bundesverfassungsgesetz BGBlNr 59/1964.. In das Recht der Europäischen Union wurden die in der EMRK enthaltenen Grundrechte von der Rechtsprechung des EuGH eingebracht, bevor die Bindung der EU an die EMRK-Grundrechte auch in den Verträgen manifest wurde, heute in Art. 6 EUV2)2)Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, 20052, 25 ff..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!