§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB
§ 16 Abs 1 RAO
Die Vorschriften der §§ 16 Abs 1 RAO, 879 Abs 2 Z 2 ABGB befinden sich völlig im Einklang mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht und sind verfassungsrechtlich unbedenklich.
§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB
§ 16 Abs 1 RAO
Die Vorschriften der §§ 16 Abs 1 RAO, 879 Abs 2 Z 2 ABGB befinden sich völlig im Einklang mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht und sind verfassungsrechtlich unbedenklich.