§ 27 AlVG
§ 2 EFZG
Bei vereinbarter Altersteilzeit sind Erkrankungen in der Zeitausgleichsphase ohne Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis und begründen keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung.
§ 27 AlVG
§ 2 EFZG
Bei vereinbarter Altersteilzeit sind Erkrankungen in der Zeitausgleichsphase ohne Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis und begründen keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung.