§ 177 Abs 4 EO
Die dem Verbot bestimmter gläubigerschädigender Vereinbarungen im Fall der gerichtlichen Veräußerung zugrunde liegenden Wertungen können im Analogieschluss wegen der vergleichbaren Interessenlage der Betroffenen auf den ungeregelten Fall der freihändigen Verwertung durch den Masseverwalter erstreckt werden.