§ 41 GMG
§ 156 Abs 3 PatG 1970
§ 41 GMG iVm § 156 Abs 3 PatG erfassen zwar unmittelbar nur Verletzungsverfahren. Eine entsprechende Anwendung auf andere Verfahren, in denen die Nichtigkeit als Vorfrage zu beurteilen ist, liegt aber nahe, weil einander widersprechende Entscheidungen von Gerichten und Patentbehörden vermieden werden sollen, was auch außerhalb von Verletzungsverfahren von Bedeutung sein kann.