§ 147 Abs 2 StGB
§ 147 Abs 3 StGB
Zur Ermittlung des Schadens durch betrügerisch herausgelockte Zahlungen für eine Bauführung sind von der geleisteten Zahlung der jeweiligen Bauwerber die Leistungen des Bauunternehmers in Abzug zu
§ 147 Abs 2 StGB
§ 147 Abs 3 StGB
Zur Ermittlung des Schadens durch betrügerisch herausgelockte Zahlungen für eine Bauführung sind von der geleisteten Zahlung der jeweiligen Bauwerber die Leistungen des Bauunternehmers in Abzug zu