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Entscheidungen in Übersicht EÜ101 (RZ 2007, 74)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 74 Heft 3 v. 1.3.2007

§ 1014 ABGB

§ 102a KFG

Die vom Arbeitnehmer zu beantragende und zu bezahlende Fahrerkarte (§ 102a KFG) dient als Teil des digitalen Kontrollsystems den Interessen des Dienstgebers an der gesetzeskonformen Inbetriebnahme seiner LKWs. Die Kosten dafür sind daher vom Dienstgeber zu bevorschussen bzw anteilig zu ersetzen.

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