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Entscheidungen in Übersicht EÜ93 (RZ 2007, 73)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 73 Heft 3 v. 1.3.2007

§ 24 GmbHG

§ 39 Abs 4 GmbHG

Auch wenn § 39 Abs 4 GmbHG keine Generalklausel enthält, muss er im Wege der Analogie doch dahin ergänzt werden, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer bei einfacher Beschlussfassung betreffend den Widerruf einer ihm von der Gesellschaft erteilten Zustimmung zu konkurrenzierenden Tätigkeiten oder Beteiligungen nicht stimmberechtigt ist (hier: Ausführliche Auseinandersetzung mit der Lehre).

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