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Entscheidungen in Übersicht EÜ10 (RZ 2007, 24)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 24 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 76 Abs 1 UrhG

Berechtigter iSd § 76 UrhG ist der Hersteller eines Schallträgers. Dies ist jene natürliche oder juristische Person, die die mit der Schallträgerherstellung verbundenen organisatorischen, wirtschaftlichen und technischen Leistungen erbringt.

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