§ 12a Abs 2 MRG
§ 12a Abs 3 MRG
Verpachtet eine Handelsgesellschaft als Mieterin das vorher von ihr selbst im Mietobjekt betriebene Unternehmen und ändern sich danach die rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in der Mietergesellschaft im Sinne des § 12a Abs 3 MRG, kann der Vermieter die Anhebung des Mietzinses gemäß § 12a Abs 2 MRG verlangen.