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Entscheidungen in Übersicht EÜ482 (RZ 2007, 285)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 285 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 1 UWG

Wer ohne jede eigene Leistung, ohne eigenen ins Gewicht fallenden Schaffensvorgang das ungeschützte Arbeitsergebnis eines anderen ganz oder doch in erheblichen Teilen glatt übernimmt, um so dem Geschädigten mit dessen eigener Mühe voller und kostspieliger Leistung Konkurrenz zu machen, macht sich in jedem Fall einer schmarotzerischen Ausbeutung fremder Leistung schuldig und verstößt damit gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG.

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