Abschnitt XIX KVAÜ
Abschnitt XIX KVAÜ regelt den Verfall von Ansprüchen abschließend und schließt die Geltung von Verfalls- und Verjährungsvorschriften des Beschäftigerkollektivvertrags aus.
E 9.5.2007, 9 ObA 123/06p (RS0122146)
Abschnitt XIX KVAÜ
Abschnitt XIX KVAÜ regelt den Verfall von Ansprüchen abschließend und schließt die Geltung von Verfalls- und Verjährungsvorschriften des Beschäftigerkollektivvertrags aus.
E 9.5.2007, 9 ObA 123/06p (RS0122146)