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Entscheidungen in Übersicht EÜ426 (RZ 2007, 279)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 279 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 340 Abs 2 StPO

§ 345 Abs 3 StPO

Verliest der Obmann der Geschworenen entgegen § 340 Abs 2 StPO nicht die an diese gerichteten Fragen, sondern bloß deren Bezeichnung, kann diese Formverletzung keinen dem Angeklagten nachteiligen Einfluss auf die Entscheidung üben, wenn eine Verwechslung der Fragen und Antworten auszuschließen ist.

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