§ 164 StGB
§ 165 StGB
Fand vor Weitergabe an den Angeklagten ein Umtausch statt, sodass eine "Ersatzsache" weitergegeben wurde, kommt - bei entsprechendem Vorsatz - Geldwäscherei in Betracht.
§ 164 StGB
§ 165 StGB
Fand vor Weitergabe an den Angeklagten ein Umtausch statt, sodass eine "Ersatzsache" weitergegeben wurde, kommt - bei entsprechendem Vorsatz - Geldwäscherei in Betracht.