Richter sind im Inland tätig und haben inländisches Recht anzuwenden. Dienstliche Aktivitäten von Richtern im Ausland sind Zeit- und Geldverschwendung. Auslandsreisen von Richtern dienen bloß Urlaubszwecken.
Würde diese Ansicht zutreffen, die in der österreichischen Justiz leider immer noch weit verbreitet ist, so wäre das vom Europäischen Justiz-Ausbildungs-Netzwerk (European Judicial Training Network, EJTN) organisierte und von der Europäischen Union finanzierte Austauschprogramm für RichterInnen, StaatsanwältInnen und Ausbildungsverantwortliche eine riesige Geldvernichtungsaktion - und die Teilnahme österreichischer Kolleginnen und Kollegen ein reines Freizeitvergnügen…