§ 140 ABGB
§ 1325 ABGB
Unterhaltsrecht und Schadenersatzrecht sind völlig verschiedene Rechtsmaterien, weshalb die im Unterhaltsrecht befürwortete Einbeziehung öffentlich-rechtlicher Leistungen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht zur Klärung der schadenersatzrechtlich relevanten Frage, ob eine