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Entscheidungen in Übersicht EÜ392 (RZ 2007, 255)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 255 Heft 11 v. 1.11.2007

§ 35 Abs 1 Z 7 GmbHG

Der Schutzzweck des § 35 Abs 1 Z 7 GmbHG reicht über den einer reinen Nachgründungsvorschrift hinaus. § 35 Abs 1 Z 7 GmbHG erfasst auch Geschäfte mit Dritten und dient dem Schutz der Gesellschafter vor großen und daher riskanten Investitionen. Die in § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG genannten Großinvestitionen sollen der Gesellschafterkompetenz, unabhängig wer Vertragspartner der Gesellschaft wird, vorbehalten bleiben.

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