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Entscheidungen in Übersicht EÜ382 (RZ 2007, 254)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 254 Heft 11 v. 1.11.2007

§ 7 Abs 1 Z 1 UVG

§ 7 Abs 2 UVG

Nur wenn Vorschüsse nach den §§ 3 oder 4 Z 1, 2 oder 4 UVG bereits gewährt wurden, bildet der Entzug der Freiheit des Geldunterhaltsschuldners für längstens sechs Monate keinen Versagungsgrund; bei erstmaliger Antragstellung nach dessen Verhaftung hat dagegen eine amtswegige Prüfung der materiellen Unterhaltspflicht nach § 7 Abs 1 Z 1 UVG als Voraussetzung einer Vorschussgewährung zu erfolgen.

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