§ 4 Abs 2 Stufe 7 BPGG
Die Fähigkeit eines demenzkranken Menschen, sich - wenn auch unter Begleitung - selbständig auf den eigenen Beinen fortzubewegen, schließt einen Anspruch auf
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§ 4 Abs 2 Stufe 7 BPGG
Die Fähigkeit eines demenzkranken Menschen, sich - wenn auch unter Begleitung - selbständig auf den eigenen Beinen fortzubewegen, schließt einen Anspruch auf
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