Verordnung (EG)Nr 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates Nr 32004R0805 Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen allg
Eine Zustellung der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel (EuVT) an den Schuldner ist selbst dann, wenn der Schuldner erst im Zuge der Vollstreckung von der Existenz der Bestätigung erfährt, nicht erforderlich.