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Entscheidungen in Übersicht EÜ377 (RZ 2007, 229)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 229 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 6 Abs 3 KSchG

Ein Querverweis in einem Klauselwerk oder ein Verweis auf Preislisten führt an sich noch nicht zur Intransparenz iSv § 6 Abs 3 KSchG. Allerdings kann im Einzelfall unklar sein, welche Rechtsfolgen sich aus dem Zusammenwirken der aufeinander bezogenen Bestimmungen ergeben. Weiters führt die Unzulässigkeit der Bestimmung, auf die verwiesen wird, zwingend zur Unzulässigkeit der verweisenden Bestimmung.

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