Durch das Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode wurde eine Expertengruppe eingerichtet, die Formulierungsvorschläge zu den im Regierungsprogramm 2007 aufgelisteten Themenbereichen für eine umfassende Staats- und Verwaltungsreform vorlegen soll. Diese Arbeit sollte laut Regierungsprogramm auf Grundlage der Arbeiten des Österreich-Konvents und des diesbezüglichen besonderen Ausschusses erfolgen. Die Stellung und Verantwortlichkeit dieser Expertengruppe ist nirgends geklärt, weshalb auch unklar bleibt, welchem politischen Verantwortungsträger ihr Wirken zuzurechnen ist. Dies gilt ganz besonders für jene Bereiche im Gesetzesvorschlag, in den die Expertengruppe eigene Vorstellungen einbringt, die sich weder aus den Ergebnissen des Verfassungskonvents ableiten lassen, noch dem Regierungsprogramm folgen. Inwieweit der Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst als Organ des Bundeskanzlers tätig wird, bleibt ebenfalls unklar.