Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Recht angepasst werden. Dieser Satz von Immanuel Kant fiel mir spontan ein, als ich den Entwurf einer Expertengruppe las, die es sich zur Aufgabe machte, Österreich eine neue Verfassung zu geben. Die Stellung und Verantwortlichkeit dieser Arbeitsgruppe ist nirgends geklärt, weshalb auch unklar bleibt, welchem politischen Entscheidungsträger ihr Wirken zuzurechnen ist. Diese Gruppe hat teilweise weit außerhalb der Ergebnisse des Verfassungskonvents und des Regierungsprogramms Vorstellungen entwickelt, die, was die Justiz und deren Unabhängigkeit betrifft, alle rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Alarmglocken schrillen lassen. Darüber hinaus wird in höchst bedenklicher und wissenschaftlich fragwürdiger Weise die Frage offen gelassen, ob dieses Elaborat in einer Zusammenschau mit weiteren geplanten Reformpaketen nicht insgesamt eine Gesamtänderung der Verfassung bedeutet, werden doch maßgeblich das demokratische, bundesstaatliche und gewaltenteilende Prinzip berührt.