§ 1415 ABGB:
Teilzahlungen durch Überweisung auf ein Bankkonto des Gläubigers wirken teilweise schuldbefreiend und dürfen nicht zurückgewiesen werden, wenn mit ihrer Annahme keine nennenswerten Mühen und besonderen Aufwendungen verbunden sind.
OGH 29.3.2006, 3 Ob 58/06k (LG Innsbruck, 2 R 202/05b; BG Reutte 2 C 1921/04a)