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Zivilsachen § 1415 ABGB (RZ 2006/21)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2006/21RZ 2006, 210 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 1415 ABGB:

Teilzahlungen durch Überweisung auf ein Bankkonto des Gläubigers wirken teilweise schuldbefreiend und dürfen nicht zurückgewiesen werden, wenn mit ihrer Annahme keine nennenswerten Mühen und besonderen Aufwendungen verbunden sind.

OGH 29.3.2006, 3 Ob 58/06k (LG Innsbruck, 2 R 202/05b; BG Reutte 2 C 1921/04a)

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