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Entscheidungen in Übersicht EÜ236 (RZ 2006, 177)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 177 Heft 7 und 8 v. 1.7.2006

§ 58 Abs 2 StGB

§ 58 Abs 3 Z 2 StGB

Die Zeit der Gerichtsanhängigkeit wegen einer Nachtat (iSd § 58 Abs 2 StGB) hindert den Fortlauf der Verjährungsfrist nicht.

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